Leistungsschutzrecht: Was ändert sich?

Das Leistungsschutzrecht bringt viele Rechtsunsicherheiten mit sich. Denn wer kann schon genau sagen von wem was verlinkt und übernommen werden darf? Seit Anfang des Monats, dem 1. August 2013, ist es nun in Kraft und viele haben immer noch nichts davon gehört. Die Nina Galla von T3N hat das in einem tollen Satz zusammengefasst:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) gibt den Verlagen das ausschließliche Recht, ihre Texte über Suchmaschinen, Aggregatoren und ähnliche Dienste öffentlich zugänglich zu machen. Diese Dienste müssen von nun an Lizenzen erwerben, wollen sie Text-Ausschnitte (die keine Zitate sind) weiterhin anzeigen.

Damit sollte hoffentlich verständlich sein, was mit dem Leistungsschutzrecht gemeint ist. Wie ich vor ein paar Tagen schon auf meinem Blog erwähnt habe, hat rivva.de über 650 Publikationen entfernt weil es für ein Ein-Mann-Unternehmen einfach zuviel Aufwand ist mit allen in Kontakt zu treten und Verhandlungen zu führen – Schade.

Gut finde ich die Webseiten der Anbieter, die explizit einen Artikel dazu gebracht haben. Das sind unter anderem:

Und neben diesen Sechs gibt es bestimmt noch viele, viele mehr die sich ebenfalls freiwillig dazu bereit erklärt haben, Ihre Inhalte ohne Anwendung des Leistungsschutzrechtes anzubieten.

Wie dem auch sei, gibt es dennoch viele Rechtsunsicherheiten und keiner weiß eigentlich so genau was übernommen werden darf, und wie viel überhaupt? Darf ich nur die Überschrift übernehmen oder auch den Anreisstext? Und wie sieht es mit Zitaten aus? Anwalt Thomas Schwenke hat dazu in einem Gastbeitrag auf T3N eine ausführliche FAQ bereitgestellt. Dort hat er die 22 meistgestellten Fragen beantwortet und liefert ein gutes Nachschlagewerk für jeden Blogger.

Gut ist, dass wir Blogger (erstmal) nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen sind. Und selbst wenn Euer Blog kommerziell ist, seid Ihr nicht betroffen wenn Ihr nur vereinzelt Texte aus diversen Presseerzeugnissen verwendet. Wer es übertreibt und viele fremde Texte verwendet, sollte jedoch aufpassen und das Leistungsschutzrecht beachten.

Wollen wir hoffen das jetzt keine neue Abmahnwelle entsteht und falls doch, die kleinen Blogger davon verschont bleiben.

Wie siehst du das mit dem seit diesem Monat in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht? Ist es dir ein Begriff? Machst du dir darüber Gedanken?

(Carsten)

2 Comments

  1. Alex said:

    Hi Carsten

    Danke dir für deinen Artikel. Ein Thema, was mehr oder minder an mir vorbeigegangen wäre, wäre da nicht dein Artikel gewesen! :)

    Wünsche dir ein angenehmes Wochenende!

    30. August 2013

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