Das Elektroauto an öffentlichen Ladesäulen laden – Was ist zu tun, wenn die Ladesäule zugeparkt ist?

Viele kaufen sich ein Elektroauto um sich ökologisch fortzubewegen. Wer dabei nicht über eine eigene Lademöglichkeit verfügt, muss auf das öffentliche Netz an Ladesäulen zurückgreifen. Dabei ist es gerade in Innenstadtbereichen nicht immer leicht, einen freien Platz an einer Ladesäule zu ergattern. Doch was ist zu tun, wenn ein Besitzer eines Elektroautos aufgrund einer leeren Batterie dringend auf Strom angewiesen ist, allerdings die Ladesäule zugeparkt ist?

Ich selbst kenne das Problem nur zu gut. Ich fahre selbst seit etwa einem Jahr einen Plug-in-Hybriden und möchte damit in Berlin so oft wie möglich elektrisch unterwegs sein. Daher lasse ich keine Gelegenheit ungenutzt um mein Auto aufzuladen. Ich verfüge in der Stadt zwar über einen Tiefgaragenstellplatz, dieser bietet jedoch keine Lademöglichkeit. Glücklicherweise sind in meiner näheren Umgebung mindestens vier öffentliche Ladesäulen aufgestellt, an denen ich regelmäßig versuche mein Auto aufzuladen.

Licht und Schatten bei der Suche nach öffentlichen Ladesäulen
Über den Tag gesehen ist es dabei für mich nicht schwer einen Parkplatz an einer der Ladesäulen zu ergattern. Je näher ich jedoch an die Feierabendzeit komme und zusehends mehr Menschen in meiner Umgebung ihre Autos abstellen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen freien Parkplatz an einer Ladesäule finde. Oft erlebe ich dann, dass die jeweils angepeilte Ladesäule zugeparkt ist.

Ich erlebe oft ganz unterschiedliche Situationen, in denen die Ladesäule zugeparkt wurde. Zum einen sind da natürlich die unwissenden Fahrer eines Autos mit Verbrennungsmotor. Sie lesen meist die Verkehrsschilder nicht richtig und denken, sie können außerhalb der angegebenen Zeiten dort einfach ihr Auto abstellen. Daneben gibt es natürlich die Kandidaten, denen es immer egal ist, wo sie ihr Auto parken.

Gerade bei mir in der Umgebung im Innenstadtbereich kommen dann noch die Elektroautos der Carsharing-Anbieter hinzu, die ebenfalls gern an den Ladesäulen abgestellt werden – ob sie nun zum Laden angeschlossen sind oder nicht. Für mich ist es deswegen ziemlich anstrengend, mich dennoch weiter an meinem Auto mit Elektroantrieb zu erfreuen und tapfer nach einer freien Ladesäule zu suchen.

Wer darf eigentlich an öffentlichen Ladesäulen parken?
In vielen Städten sind Parkplätze an Ladesäulen ausschließlich für Elektroautos während des Ladevorgangs reserviert. In Berlin wird dabei das Parken an vielen Ladesäulen über den Tag (von 8 bis 18 Uhr) auf vier Stunden begrenzt. Autofahrer von Elektroautos sollten in diesem Zeitraum während des Ladens die Parkuhr nicht vergessen und sichtbar ins Auto legen. Außerhalb der angegeben Zeiträume darf das Elektroauto dann länger an der Steckdose verweilen.

Vermutlich denken einige Autofahrer, dass sie außerhalb des angegebenen Zeitraums dort parken dürfen. Dem ist jedoch nicht so. Der Parkplatz ist trotz des angegebenen Zeitraums ausschließlich für Autos während des Ladevorgangs reserviert. Alle anderen Fahrzeuge haben auf diesen Parkplätzen nichts zu suchen. Übrigens dürfen auch Elektroautos dort nicht stehen, wenn sie nicht an die Ladesäule angeschlossen sind.

Was ist zu tun, wenn eine öffentliche Ladesäule zugeparkt wurde?
Behindert ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug das Laden an einer öffentlichen Ladesäule, können Betroffene folgende Möglichkeiten in Erwägung ziehen:

– In dringenden Fällen und zu den üblichen Geschäftszeiten kann das Ordnungsamt angerufen werden. In der Regel schaut dann ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort vorbei und wird den Falschparker behördlich aufnehmen und bei Bedarf umsetzen lassen.

– Sollte das Ordnungsamt nicht erreichbar sein, kann notfalls auch die Polizei unter der ortsüblichen Rufnummer (nicht über den Notruf 110) kontaktiert werden, um den Vorfall zu melden.

– Alternativ kann der Falschparker selbst zur Anzeige gebracht werden. Hierfür sind in der Meldung bei der Polizei oder beim Ordnungsamt dann folgende Angaben zu machen:
*Tatvorwurf / Tatzeit / Tatort (Was? Wann? Wo?),
*Angaben zum falsch geparkten Fahrzeug (KFZ-Kennzeichen, Marke/Typ, Farbe),
*Angaben zur eigenen Person sowie zu Zeugen (jeweils Name, Vorname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, Geburtsdatum),
*Aussagekräftige Beweisfotos mit dem entsprechenden Fahrzeug (inkl. KFZ-Kennzeichen) sowie idealer Weise mit der entsprechenden Beschilderung im Hintergrund.

Der Gesetzgeber ist zwischenzeitlich auf das Problem von zugeparkten Ladesäulen aufmerksam geworden und hat zu Ende April 2020 eine Erhöhung des Bußgeldes beschlossen. Wird widerrechtlich eine Ladesäule zugeparkt, droht dem Verursacher ein Bußgeld von 55 Euro. Dies wird vermutlich die Situation in Innenstädten kaum entspannen, jedoch den einen oder anderen Autofahrer wachrütteln und für mehr Aufmerksamkeit beim Abstellen des eigenen Autos sorgen.

(Alexander)

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